Fördermittel für barrierefreie Bäder
Staatliche Förderung für die Badsanierung
Wer eine Badsanierung plant und dabei ein Augenmerk auf Barrierefreiheit hat, kann verschiedene Fördermittel von Bund, Ländern, Kranken- und Pflegekassen beantragen. Wir von der Firma EJUPI Haustechnik GmbH sind Ihr Fachmann aus Tönisvorst rund um das Thema Badsanierung und unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel.
Individuelle Beratung in und um Tönisvorst
Erfüllt Ihre Badsanierung bestimmte Voraussetzungen, können Sie verschiedene Fördermittel beantragen – unter anderem auch auf Landesebene. Als Handwerksbetrieb aus Tönisvorst kennen wir uns mit den Rahmenbedingungen für unser Bundesland aus und können Ihnen bei den landesspezifischen Förderprogrammen ein paar Tipps geben. Sind bestimmte Hilfsmittel wie Duschstuhl oder Wandhalterung vom Arzt verschrieben oder handelt es sich um eine Sanierung für eine pflegebedürftige Person, können Sie zudem Fördermittel bei Kranken- und Pflegekasse beantragen.
Dazu gibt es noch die Möglichkeit, über die KfW 10–12,5 % (maximal 5.000–6.250 €) Förderung zu bekommen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker wie EJUPI Haustechnik GmbH durchgeführt werden.
Die Mindestanforderungen für Ihre Förderung
Raumänderungen
Mindestgröße Bad:
1,80 m x 2,20 m
Bewegungsfreiheit:
Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
Türen:
nach außen zu öffnen oder Schiebetür. Muss von außen entriegelbar sein
Dusche/Badewanne
Dusche:
bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung
Bodenbelag:
rutschfest oder rutschhemmend
Badewanne:
max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.
WC
Waschbecken:
min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen
WC:
Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar
Bei allen Maßnahmen sollte die Möglichkeit zur späteren Nachrüstung gegeben sein.
Nutzen Sie die staatlichen Förderungen für Ihr Bad.
Mit der Zielsetzung, Barrieren im Wohnungsbestand zu reduzieren, fördert der Staat Umbaumaßnahmen in Form einer Kredit- oder Zuschussvariante.
Hausbesitzer, die ihr Bad oder Teilbereiche barrierefrei umbauen, können mit dem KfW-Kredit bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanzieren, dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen. Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW.
Wer keinen Kredit benötigt, kann für die Sanierungsmaßnahmen zur Barrierefreiheit bei der KfW-Bank einen Zuschuss beantragen. Finanziert werden bis zu 10% der förderfähigen Investitionskosten (maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit).
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin – wir unterstützen Sie gerne!
Typische Ausstattungsmerkmale des barrierereduzierten Bades:
- schwellenlose Türen die nach außen öffnen
- oder Schiebetüren mit ausreichender Einstiegsbreite
- rutschhemmende Fliesen
- Waschtisch flach und unterfahrbar, Höhe nach individuellem Bedarf montierbar
- Halte-, Stütz- und Klappgriffe, benutzerfreundliche Bedienhebel an
den Armaturen - Behindertengerechte Dusche: schwellenlos mit Duschhocker oder Klappsitz
- Kontrastreiche Gestaltung in Material und Farbe bei nachlassender Sehkraft
- erhöht angebrachtes behindertengerechtes WC
- niedrig angebrachte Spiegel und blendfreie, helle Beleuchtung für
bessere Sicht - Seniorenbadewanne mit Tür oder Sitzwanne